PDF Drucken E-Mail

Erhöhung der Beitragssätze EO / ALV

 

Per 1. Januar 2011 wurden die ordentlichen Beitragssätze von den Lohnabzügen AHV / IV / EO / ALV erhöht. Davon sind die Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) betroffen. Zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten der Mutterschaftsentschädigung, wird der Beitragssatz zur EO von bisher 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben (siehe untenstehende Übersichtstabelle). Nach Planung des Bundesrates ist diese Erhöhung auf Ende des Jahres 2015 befristet.

 

Des Weiteren wurde, wie schon erwähnt, der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (ALV) ebenfalls per 1. Januar 2011 angehoben. Dies hat zur Folge, dass der ALV-Abzug um 0,2 auf 2,2 Lohnprozente ansteigt (siehe wiederum untenstehende Übersichtstabelle). Der ordentliche Abzug wird für Einkommen bis Fr. 126 000 geltend gemacht. Darüber hinaus wird neu ein Solidaritätsbeitrag von 1,0 Lohnprozente eingeführt, gültig bis zu einem Einkommen von maximal von Fr. 315 000.

 

 

Übersichtstabelle zu den Beitragssätzen ab 1. Januar 2011

 

 

 

 

Bisher

Neu

Differenz

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

 

AHV

4,2 %

4,2 %

4,2 %

4,2 %

keine

IV

0,7 %

0,7 %

0,7 %

0,7 %

keine

EO

0,15 %

0,15 %

0,25 %

0,25 %

+ je 0,1 %

ALV 1

1,0 %

1,0 %

1,1 %

1,1 %

+ je 0,1 %

Total

6.05 %

6,05 %

6.25 %

6,25 %

+ je 0,2 %

 

 

 

 

 

 

ALV 2

keine

keine

0,5 %

0,5 %

+ je 0,5 %

1 = Einkommen < Fr. 126 000, darüber hinaus keine Beiträge

2 = Einkommen > Fr. 126 000 bis maximal Fr. 315 000

Kriens, Januar 2011